UVV Prüfung
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Gabelstapler einmal jährlich durch Sachkundige geprüft wird. Nach dieser Unfallverhütungsvorschrift sind für die Sicherheit Ihrer Gabelstapler allein die Betreiber verantwortlich.
Die vorgeschriebene jährliche technische Überwachungsprüfung (UVV) für Flurförderzeuge (Gabelstapler, Lagertechnikfahrzeuge u.v.m.) werden ebenfalls von unserem Kundendienst durchgeführt. Wir garantieren Ihnen zudem einen umfassenden Check Ihres Staplers auf seinen betriebssicheren Zustand. Dabei werden gleichzeitig mögliche Schäden in der Anfangsphase erkannt und auf Wunsch behoben werden.
Was wird an Ihrem Gabelstapler geprüft?
- Fahrgestell
- Fahrwerk
- Fahrerschutz
- Schutzvorrichtungen
- Arbeitseinrichtungen
- Antrieb
- Lenkung
- Hydraulikanlage
- Elektrische Anlage
- Steuereinrichtungen
- Sicherheitsschalteinrichtungen
Abgasprüfung
Bei gasbetriebenen Fahrzeugen ist laut der Vorschrift BGV D 34/33/37 zusätzlich eine Abgasprüfung im Intervall von einem halben Jahr durchzuführen. Natürlich können wir auch diese Abgasprüfung für Gabelstapler durchführen.



