
Tel. (0 82 21) 36 98 99 0
Straße, Bürgersteig und alles öffentlich ist. In diesem Verkehrsraum müssen alle betriebeben Fahrzeuge nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zugelassen sein und die Fahrer müssen die entsprechende Fahrerlaubnis nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besitzen. Zudem muss eine Versicherung für die Fahrzeuge bestehen. Fahrzeuge bis maximal 6 km/h sind zulassungsfrei.
Privatgelände, das aber jederzeit ungehindert begehbar ist. Z. B. Firmenparkplatz.
Dieser Verkehrsraum ist genauso zu behandeln, wie der öffentlicher Verkehrsraum.
Privatgelände, das umschlossen ist. Das heißt ein ungehinderter Zutritt ist nicht möglich. Z. B. verhindert durch Zaun, Tor Schranke oder Absperrung. Für diesen Verkehrsraum gibt es keine Bestimmungen, aber die Haftung und Verantwortung liegt beim Besitzer/Betreiber.
Bis November 2003 galt der Gabelstapler als LKW und das Zulassungsverfahren für den öffentlichen Verkehr war entsprechend.
Seit November 2003 ist der Gabelstapler in der StVZO §18 als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingestuft. Was bedeutet dies nun für die Zulassung?
Alle Gabelstapler, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h haben können unter bestimmten Voraussetzungen zulassungsfrei im öffentliche Verkehr betrieben werden. Das heißt sie benötigen kein Nummernschild (steuerfrei), keine Abgasuntersuchung (ausgenommen gasbetriebene Stapler) und keine Hauptuntersuchung nach §29 StVZO.
Die Betriebserlaubnis stellt das zuständige Landratsamt aus. Grundlage hierzu ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen. Diesen gibt es in den alten Bundesländer beim TÜV und in den neuen Bundesländer beim DEKRA.
Wichtig: Es muss aber trotz Zulassungsfreiheit eine Haftpflichtversicherung für diese Gabelstapler bestehen. Einzelheiten sind mit dem zuständigen Versicherungsvertreter abzusprechen. (KfZ Haftpflicht oder Betriebshaftpflicht).
Für den Betrieb von Gabelstaplern im öffentlichen Verkehrsraum ist für den Fahrer von Gabelstaplern, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h haben die Führerscheinklasse L erforderlich. Dieser ist im PKW-Führerschein enthalten.
© 2001- 2010 Fischer Gabelstapler Vertriebs- und Service GmbH & Co. KG
Ferdinand-Porsche-Straße 2 · 89312 Günzburg/Gewerbegebiet Deffingen West
Tel. 0 82 21 / 36 98 99 0 · Fax 0 82 21 / 36 98 99 1
> > > Design und Programmierung Local-Network < < <